Trotz meiner bestehenden langfristigen Erwebsunfähigkeit bestand mein Arbeitsvertrag zunächst weiter und ich wurde als passiver Mitarbeiter geführt. Falls ich wieder arbeitsfähig geworden wäre, hätte ich bei meinem alten Arbeitgeber weiter arbeiten.
Aufgrund der Entfristung der Erwerbsunfähigkeitsrente bin ich zum 31. Augusr 2018 offiziell bei meinenm Arbeitsgeber als Rentner ausgeschieden.
Die Agentur für Arbeit hatte mich im Mai 2015 aufgefordert, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf medizinische Rehabiliation bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen, da ich über den Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes I hinaus arbeitsunfähig sein werde.
Mitte Mai 2015 bewilligte die Rentenversicherung eine dreiwöchige medizinische Rehabilitation. Aufgrund meines derzeitigen Zustandes war ich jedoch nicht in der Lage, an einer entsprechenden Rehabilitation teilzunehmen.
Daraufhin hat mich die Rentenversicherung aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen, da die Wiederherstellung meiner Arbeitsfähigkeit in einem absehbaren Zeitraum nicht möglich erscheint.
Zwar endet die Zahlung des einjährigen ALG I erst im März 2016, jedoch gilt rechtlich nach SGB das Datum der Antragsstellung auf medizinsche Rehabilitation MItte Mai 2015 auch als Rentenantrag.
Mein Rentenantrag ist im März 2016 aufgrund der sieben monatigen Wartefrist zwischen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit und Beginn der Rentenzahlung rückwirkend zum 1. September 2015 mit einer Befristung bis Ende 2016 bewilligt worden.
Aufgrund meines aktuellen Zustandes und der sehr langsamen Genesung wurde die Rente aufgrund Erwerbsunfähig bis August 2018 verlängert.
Im Mai 2018 wurde meine Rente wegen voller Erwerbsminderung entfristet und wird nun bis zum Eintritt in die Regelaltersrente 2035 gezahlt.
Ende Mai 2018 habe ich aufgrund meiner nur sehr, sehr langsam fortschreitender körperlichen Wiederherstellung und der aktuellen Probleme mit den Augen bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung - Ambulante Pflege (Pflegegrad 1) gestellt.
Nachdem ich zu Hause vom zuständigen medizinischen Dienst begutachtet wurde, hat die Krankenkasse den Antrag nicht stattgegeben. Statt mindestens 12 habe ich nur 7 Punkte laut Bewertungsskala. Sollte sich meine Sehleistung nicht wieder deutlich verbessern oder mein Gedamtzustand sich weiter verschlechtern, werde ich erneut einen Antrag stelen.
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